Verkehrshelfer

Nach erfolgreicher Absolvierung einer Grundausbildung (Pionier, Betreuer, Stabsassistent, Materialwart oder Anlagewart) können die Angehörigen des Zivilschutzes einen Weiterausbildungskurs als Verkehrshelfer absolvieren. Dabei lernen Sie den Verkehr zu regeln und ggf. umzuleiten, respektive Strassen zu sperren. Verkehrshelfer werden bei grösseren Anlässen zur Unterstützung der Polizei (Fasnacht, Chürbisnacht usw.) eingesetzt um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Anforderung

Absolvierte Grundausbildung



Motorsägespezialist

Pioniere können nach dem Grundkurs, je nach Eignung, einen Weiterbildungskurs zum Motorsägespezialist absolvieren. In dieser Weiterausbildung lernen die Pioniere vertieft den Umgang und Einsatz von Benzinkettensägen sowie die Beurteilung von Bäumen und Umgebung. Ausserdem sind sie fähig, kleinere Unterhaltsarbeiten an den Kettensägen durchzuführen.

 

Anforderung

Absolvierte Grundausbildung als Pionier, Geschick im Umgang mit der BKS 90


Infospezialist

Nach erfolgreich absolvierter Grundausbildung und je nach Eignung können AdZS einen Weiterbildungskurs zum Infospezialist besuchen. Dabei lernen Sie Berichte sachgemäss zu schreiben und zu veröffentlichen sowie den Umgang mit Medien.

 

Anforderung

Absolvierte Grundausbildung


KGS Spezialist

Nach erfolgreicher Grundausbildung können AdZS sich zum Kulturgüterschutzspezialisten ausbilden lassen. In dieser Spezialistenausbildung lernen die AdZS den Umgang sowie die Inventarisierung und Aufnahme von Kulturgütern ebenso wie das Erstellen von Notfallplänen für die zuständigen Stellen. Bei beweglichen Kulturgütern ebenfalls die fachgerechte Verpackung. Im Einsatz arbeiten Feuerwehr und KGS sehr eng zusammen um das kulturelle Erbe der Region zu erhalten.

 

Anforderung

Absolvierte Grundausbildung


Fahrer

AdZS welche über einen Führerausweis Kat. B verfügen, können sich zum Fahrer ausbilden lassen. In diesem Kurs lernen sie den Umgang und das Fahren mit Anhängern, das Verhalten beim ausbrechen von Fahrzeugen mit Anhängern sowie diverse Sicherheits- und Verkehrsvorschirften. Zudem werden sie in kleineren Reparatur- und Unterhaltsarbeiten ausgebildet.

Fahrzeuge vom Typ Puch 230 GE dürfen nur von ausgebildeten Fahrzeugführern gefahren werden. 

 

Anforderung

Mind. Führerausweis Kat. B und absolvierte Grundausbildung

Bevorzugt Pionier