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Kulturgüterschutz

Kulturgüterschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von (beweglichem) Kulturgut vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Unterschlagung oder sonstigem Verlust. Bei unbeweglichem Kulturgut wird der Begriff „Denkmalschutz“ verwendet. Der rechtliche Kulturgutschutz umfasst eine Reihe von internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.

Zu den Hauptaufgaben gehört die Sicherung der wichtigsten Kulturgüter. Die beweglichen und unbeweglichen Güter, die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind, werden inventarisiert und dokumentiert. So können diese im Falle eines Grossereignisses gerettet und falls nötig wieder in Stand gestellt werden.

Als internationale Grundlage für den Kulturgüterschutz dient das Haager Abkommen von 1954